Die "Selbsterhaltungsfähigkeit" ist - ohne Ausnahme - eine Voraussetzung für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Das Gesetz nimmt jedoch nicht darauf Rücksicht, dass es Menschen gibt, die aufgrund einer unverschuldeten Notlage diese Bedingung nicht erfüllen können. Auch für behinderte Menschen wird das Kriterium "Selbsterhaltungsfähigkeit" von vornherein ein Ausschließungsgrund. Diese Regelung ist daher diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass das Facebook-Verbot für den ORF verfassungswidrig sein könnte. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben daher ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Konkret ist der Verfassungsgerichtshof der Ansicht, dass das ORF-Gesetz gegen das verfassungsmäßig gewährleistete Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verstoßen dürfte. Ob diese Bedenken des Verfassungsgerichtshofes tatsächlich zutreffen, wird das nun laufende Gesetzesprüfungsverfahren ergeben.
Mit 1. März 2013 beträgt die Eingabengebühr in verfassungsgerichtlichen Verfahren € 240,– (§ 17a VfGG idF BGBl. I 33/2013).
Für (erfolgreiche) Beschwerden oder Anträge, die nach dem 28. Februar 2013 im Verfassungsgerichtshof einlangen, beträgt der
(pauschalierte) Kostenersatz € 2.180,–
20 % USt. € 436,–
(entrichtete) Eingabengebühr € 240,–
ingesamt also € 2.856,–
Mit diesem Pauschalbetrag sind wie bisher die Kosten sämtlicher Vertretungshandlungen (auch in Zwischenverfahren der Normenkontrolle und der Vorabentscheidung) abgegolten.


