Inhalt:
Barrierefreiheit im Verfassungsgerichtshof
Barrierefreiheit im Amtsgebäude des Verfassungsgerichtshofes
Der barrierefreie Zugang des Verfassungsgerichtshofes ist sowohl über den Haupteingang Freyung 8 als auch über den Nebeneingang Tiefer Graben 1–5 möglich. Dem Verfassungsgerichtshof ist es ein wichtiges Anliegen, in seinem Amtsgebäude ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dabei wurde – unter Berücksichtigung der Normen (ÖN B 1600, ÖN V 2102, ÖN V 2105) – die bestmögliche Umsetzung der Anforderungen an eine barrierefreie Ausstattung im Hinblick auf das historische, unter Denkmalschutz befindliche, Gebäude getroffen.
Barrierefreiheit am Standort 1010 Wien, Freyung 8
Zusammenstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit infolge des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG).
- Zwei barrierefreie Zugänge zum Haupt- und Nebeneingang
- Entsprechende Leit- und Wegweisersysteme
- Barrierefreies Erreichen der Geschäftsstelle zur Abwicklung des Parteienverkehrs und der Rechtsauskunft
- Barrierefreies Erreichen des Verhandlungssaals, in dem die öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes stattfinden
- Barrierefreies Erreichen des Veranstaltungsbereichs im Dachgeschoß
- Barrierefreie Sanitärbereiche in allen Geschoßen mit Publikumsverkehr
- Barrierefreie Ausstattung der Aufzugskabinen

