VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein nahm kürzlich auf Einladung des Constitutional Court of the Republik of Indonesia an der "Conference of Asian Constitutional Court Judges" in Jakarta teil. Die mehrtätige Konferenz, die heuer zum siebten Mal stattfand, dient vor allem dem internationalen Austausch von Fachmeinungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter aus aller Welt, vor allem natürlich aus dem asiatischen Raum, aber auch aus Mittelamerika und Europa. VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein beschäftigte sich in ihrem Statement mit dem Thema "Dealing with Election Complaints", also den Kompetenzen und Vorgangsweisen des Verfassungsgerichtshof bei Wahlanfechtungen.
In den vergangenen Tagen sind einige Beschwerden und Anträge an den VfGH gerichtet worden, die auch für eine breitere Öffentlichkeit interessant sein dürften: So haben Tiroler Landtagsabgeordnete das Tiroler Grundverkehrsgesetz angefochten. Eine weitere Beschwerde beklagt die Verletzung der Geheimhaltung von Persönlichkeitsrechten in Zusammenhang mit e-voting bei der ÖH-Wahl. Die Grünen (Grüne und Alternative Studentinnen) beschweren sich gegen die verhängte Bannmeile beim Ball des Wiener Korporationsringes. Und schließlich ist ein Individualantrag mehrerer Beschwerdefüher eingelangt, in dem der Umstand, dass der Verhetzungs-Paragraph nicht bei Attacken auf Homosexuelle gilt, als verfassungswidrig kritisiert sind. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, lässt sich ganz zu Beginn eines VfGH-Verfahrens natürlich nicht abschätzen. Generell liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei rund neun Monaten.
Eine Delegation des Verfassungsgerichtshofes befindet sich heute, 5. Juli, und morgen, 6. Juli, in Straßburg. Dort finden im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Fachdiskussionen statt. Unter Vorsitz des EGMR-Präsidenten Jean-Paul Costa geht es um Themen wie "Die Situation des EGMR nach Interlaken und nach der Ratifikation des 14. ZPEMRK", "Grundrechtsschutz auf nationaler Ebene, der Ebene der EMRK und der des Gemeinschaftsrechts" sowie "Wiederaufnahme nationaler Verfahren nachfolgend einer Verurteilung durch den EGMR". Angeführt wird die Delegation von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Weitere Teilnehmer der Fachdiskussionen von österreichischer Seite sind VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein sowie die Verfassungsrichterinnen bzw. Verfassungsrichter Herbert Haller, Lisbeth Lass, Johannes Schnizer, Helmut Hörtenhuber, Christoph Grabenwarter sowie Sieglinde Gahleitner.